Netzverluste nach § 10 StromNEV

Nach § 10 StromNEV sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, die Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene des Vorjahres sowie die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Netzverluste

Netzverluste je Netz- und UmspannebeneNetzverluste in %Netzverluste in kWh
Netzebene MS0,50%413.874
Umspannebene MS/NS0,70%165.691
Netzebene NS2,15%518.499
Gesamt1,29%1.098.065
¹ Stand: 31.12.2025

Stand: 31.12.2025

Beschaffungskosten Verlustenergie

JahrPreis in ct/kWh
202510,21

Stand: 31.12.2025