Digitale Stromzähler

Als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir durch das Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet, alle konventionellen Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zu tauschen. Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zu den verschiedenen Gerätetypen, die für Sie vorgesehenen Messgeräte und die Hintergründe für den Rollout.


Moderne Messeinrichtung (mME)

Digitaler Zähler ohne Kommunikationseinheit

Moderne Messeinrichtung (mME)
  • Stromverbrauch ≤ 6.000 kWh
  • Erzeugungsanlagen ≤ 7 kW
  • Anzeige des aktuellen Zählerstands und der aktuellen Leistung
  • Gespeicherte Werte für 2 Jahre im Rückblick (tages-, wochen-, monats- oder jahresgenau) einsehbar
  • Digitaler Zähler ohne Kommunikationseinheit

Intelligentes Messsystem (iMSys)

Digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit

Intelligentes Messsystem (iMSys)
  • Stromverbrauch > 6.000 kWh
  • Erzeugungsanlagen > 7 kW
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
  • Anzeige des aktuellen Zählerstands und der aktuellen Leistung
  • Gespeicherte Werte für 2 Jahre im Rückblick (tages-, wochen-, monats- oder jahresgenau) einsehbar
  • Digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit
  • Automatische Übertragung der Messwerte zu den berechtigten Marktpartnern
  • Visualisierung der Messwerte im Kundenportal

Vorteile einer modernen Messeinrichtung

  • Spiegelt den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider
  • Kontinuierliche Registrierung des Stromverbrauchs und der Leistung
  • Stromverbrauch wird transparent über das Display einsehbar
  • Keine Speicherung persönlicher Daten
  • Löschung der aufgezeichneten Verbrauchswerte jederzeit möglich
  • Abruf der Daten durch PIN geschützt

Vorteile eines intelligenten Messsystems

  • Sichere, verschlüsselte Datenübertragung, die höchsten Datenschutzanforderungen gerecht wird
  • Hohe Transparenz über Stromverbrauchskurve
  • Visualisierung der Verbrauchswerte im Kundenportal
  • Einsparpotentiale werden aufgezeigt
  • Vereinfachung der Überprüfung der Abrechnung
  • Variable Stromtarife möglich
  • Zähler-Ablesung entfällt
  • Übergreifende Vernetzung wird möglich
  • Nutzung der sicheren Datenkommunikation für weitere Anwendungen (Smart Home, eHealth)

Kosten

Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gelten, die vom Gesetzgeber festgelegten, Preisobergrenzen.

Das Preisblatt finden Sie nachfolgend für Sie zum Download:

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Zeitplan und Vorgehen

Der Zählerwechsel erfolgt schrittweise bis spätestens 2032. Wann Ihr Zähler gewechselt wird, hängt von den individuell zutreffenden Bedingungen ab. Sie brauchen sich erst einmal um nichts zu kümmern und werden rechtzeitig vor dem Zählerwechsel informiert. Vorgehen:

  1. Vor dem Einbau Ihres neuen Zählers erhalten Sie ein Schreiben von uns. In diesem werden Sie informiert, dass der analoge Zähler durch einen neuen digitalen Zähler ausgetauscht wird.
  2. Vor dem Einbautermin erhalten Sie ein Schreiben mit einem Terminvorschlag. Sollte Ihnen dieser zeitlich nicht passen, können Sie gerne einen neuen Termin vereinbaren.
  3. Zum vereinbarten Termin kommt ein Zählermonteur und tauscht Ihren alten Zähler gegen ein neues Gerät.
  4. Ihr Zähler erfüllt nun den Stand der Technik, sodass Sie von den Vorteilen profitieren.

Vorteile des grundzuständigen Messstellenbetreibers

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber unterliegen wir den strengen gesetzlichen Bestimmungen des Messstellenbetriebsgesetzes. Für Sie als Verbraucher resultieren daraus viele Vorteile. Einige haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:

  • Sehr hohe Datenschutzanforderungen
  • Keine Analyse des Verbrauchsverhalten für vertriebliche Zwecke
  • Kein Verkauf von Energielieferungen
  • Transparente Preiskalkulation
  • Freie Wahl des Energielieferanten
  • Lieferantenwechsel ist jederzeit möglich
  • Kein erneuter Zählerwechsel bei einem Lieferantenwechsel
  • Keine Kundenbindung durch Vertragslaufzeiten
  • Pflicht zur Gleichbehandlung aller Kunden – Keine Individualverträge

Ziel des Rollouts

Die neuen Messgeräte sollen die Digitalisierung vorantreiben und dadurch den Erfolg der Energiewende sichern sowie zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Ziel ist:

  • die Verbrauchstransparenz zu erhöhen
  • Stromnetze zukunftssicher zu machen
  • zur Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten beizutragen
  • variable Tarife zu ermöglichen
  • die Bereitstellung netzdienlicher Informationen von dezentralen Erzeugern und flexiblen Lasten zu verbessern
  • die Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten zu erleichtern
  • mittelfristig eine „Spartenbündelung“ zu ermöglichen (d.h. gleichzeitige Ablesung und Transparenz auch der Sparten Wasser, Gas, Heiz- und Fernwärme)
  • eine sichere, standardisierte Infrastruktur als Plattform für weitere energiefremde Dienstleistungen (z.B. Smart-Home-Anwendungen) bereitzustellen

Der bisher passive Stromverbraucher soll zukünftig aktiver am Strommarktgeschehen teilnehmen können.

Information über die zukünftige Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Die Stromnetz Pullach GmbH bereitet sich aktuell auf einen Rollout intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen in ihrem Netzgebiet nach Maßgabe des Messstellenbetriebsgesetzes vor.

Vorbehaltlich der bis zum 30.06.2017 gegenüber der BNetzA zu tätigenden Anzeige über die Wahrnehmung der Aufgabe als grundzuständiger Messstellenbetreiber für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen, übernimmt die Stromnetz Pullach GmbH den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber zu den folgenden Konditionen, soweit nicht ein Dritter diesen nach den §§ 5 oder 6 MsbG durchführt.

Die Stromnetz Pullach GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit intelligenten Messsystemen ausstatten:

  1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6000 Kilowattstunden sowie bei solchen Verbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
  2. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

Die Stromnetz Pullach GmbH kann daneben, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten wie folgt mit intelligenten Messsystemen ausstatten:

  1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6000 Kilowattstunden sowie
  2. von Anlagen mit einer installierten Leistung über 1 bis einschließlich 7 Kilowatt.

Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stromnetz Pullach GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Nach aktuellem Stand werden 90% aller für eine intelligentes Messsystem berechtigten Neuanlagen mit eben jenem ausgestattet. Alle nicht für eine intelligentes Messsystem berechtigten Neuanlagen werden mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet.

Die tatsächliche Anzahl ist abhängig von Teilnetzübergängen (Ab-/Zugänge), einer geänderten Zuordnung zu Verbrauchsgruppen sowie der tatsächlichen Zahl von Stilllegungen, Neubauten und größeren Renovierungen.

Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers insbesondere folgende Leistungen:

  1. die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
  2. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10.000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
  3. die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
  4. die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und –anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt sowie
  5. in den Fällen des § 31 Abs. 1 Nummer 5, Abs. 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
  6. in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
  7. die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt “ Preisblatt für den Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) “ entnommen werden. Das Preisblatt ist auf der Homepage der Stromnetz Pullach GmbH veröffentlicht.

Darüber hinaus bietet Stromnetz Pullach GmbH zukünftig auch Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG an. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte wird ebenfalls auf dem o. g. Preisblatt veröffentlicht werden. Dieses wird regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht. Sobald Stromnetz Pullach GmbH neue Zusatzleistungen anbietet, werden diese in das Preisblatt aufgenommen.


Zählerwechsel auf Wunsch für Endkunden

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Preise

Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

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