Gemäß § 21 Abs. 3 EnWG sind Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Netzentgelte auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.
Netzbetreiber sind nach § 21 Abs. 2 StromNEV verpflichtet, bei einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV ihre Netzentgelte anzupassen, soweit sich daraus eine Senkung der Netzentgelte ergäbe.
Im Übrigen sind sie im Falle einer Anpassung der Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 bis 5 ARegV zur Anpassung der Netzentgelte berechtigt. Die Anpassung der Netzentgelte erfolgt gemäß § 21 Abs. 3 StromNEV zum 01. Januar eines Kalenderjahres.
Geltende Netzentgelte
Dementsprechend passt die Stromnetz Pullach GmbH mit Wirkung zum 01.01.2024 ihre Netzentgelte an. Die endgültigen Netzentgelte, gültig ab 01.01.2024 wurden am 21.12.2023 veröffentlicht.
Es ist zu beachten, dass etwaige Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umsatzsteuer, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage und ggf. Konzessionsabgaben sowie andere Umlagen nicht in den Netzentgelten enthalten sind.
Das Preissystem ist nach dem Kostenverursachungsprinzip gestaltet, das heißt, jeder Nutzer des Netzes der Stromnetz Pullach GmbH zahlt nur die von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen.
Die Stromnetz Pullach GmbH garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven und einheitlichen Kriterien.
Netzentgelte der Stromnetz Pullach GmbH:
- Netzentgelte gültig ab 01.01.2024 bis 31.12.2024 / PDF (215 KB)
- Netzentgelte gültig ab 01.01.2023 bis 31.12.2023 / PDF (158 KB)
- Netzentgelte gültig ab 01.01.2022 bis 31.12.2022 / PDF (228 KB)
- Netzentgelte gültig ab 01.01.2021 bis 31.12.2021 / PDF (458 KB)
- Netzentgelte gültig ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 / PDF (374 KB)
- Netzentgelte gültig ab 01.01.2020 bis 30.06.2020 / PDF (767 KB)
- Netzentgelte gültig ab 01.01.2019 bis 31.12.2019 / PDF (186 KB)
- Referenzpreisblatt nach § 18 Abs. 2 StromNEV gem. NEMoG (gülitg ab 01.01.2018) / PDF (96 KB)