Messstellenvertrag Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen
Der Messstellenrahmenvertrag ist zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber und wir nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt.
Dem vorliegenden Messstellenvertrag liegen das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie die jeweils auf diesen Grundlagen erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils geltender Fassung zugrunde.
Download – Messstellenrahmenvertrag mit Anlagen der Stromnetz Pullach GmbH